Rechnungskürzung und kein Ende in Sicht?


Von:  Bundesverband Dr. Albert Bill / Torsten Schmidt / 24.08.2018 / 11:12


Rechnungskürzungen veranlasst von Versicherungen und Prüfdienstleistern belasten zunehmend das Tagesgeschäft der Reparaturbetriebe. Die Kürzungen erfolgen vielfach ohne Grundlage, basieren auf Behauptungen und sind mit Ausnahmen in den meisten Fällen nicht gerechtfertigt bzw. zulässig.


Im Institut für Fahrzeuglackierung (IFL) und bei der Bundesfachgruppe Fahrzeuglackierung (BFL) gehen täglich mehr Anrufe und Anfragen bezüglich dieser für die Betriebe hoch brisanten und existenzbedrohenden Thematik ein. Zurzeit erfreuen sich die Kalkulationspositionen „Musterblech und Farbtonfindung“ und „Farbtonangleich Mischanlage“ als Kürzungspositionen der Versicherer und Prüfdienstleister bei den Lackierbetriebe scheinbar besonderer Beliebtheit. Hier wird aktuell besonders gern gekürzt, obwohl diese Arbeitspositionen in den gängigen Kalkulationsprogrammen vorgegeben, bzw. hinterlegt sind und bei den Lackierfachbetrieben ein Muß in der täglichen Arbeit darstellen. Wie ein aktuelles Beispiel belegt (Toyota Yaris - Modellreihe 2014), wurde dem Lackierbetrieb die oben genannten Positionen gestrichen. In der Rechnungsprüfung über einen Prüfdienstleister wurde mitgeteilt bzw. die Rechnungskorrektur so begründet, dass bei der Kalkulation mit Herstellerwerten diese Arbeitspositionen in der Rüstzeit bereits verankert seien. Dies mag bei dem ein oder anderen Hersteller bzw. Modell richtig sein, kann aber nicht als allgemeingültig für die Rechtfertigung der Rechnungskürzung herangezogen werden. Das Institut für Fahrzeuglackierung hat den Fall mit folgendem Ergebnis geprüft. Es ist für niemanden in der Branche (Versicherer, Anbieter von Kalkulationssoftware, Betriebe etc.) ein Geheimnis, dass nicht alle Fahrzeughersteller „Herstellerkalkulationsdaten“ für die Lackierung vorgeben. Im vorliegenden Fall ist genau dies der Fall, da der Fahrzeughersteller Toyota keine „Herstellerdaten“ für die Reparaturlackierung ausweist. Erkennbar wird dies dadurch, dass in den gängigen Kalkulationsprogrammen die Auswahl der üblichen Kalkulationsarten „AZT“, „DAT Punktesystem“, „Hersteller“ eingeschränkt wird. Im vorliegenden Beispiel Toyota Yaris wird bei der Auswahl  Kalkulationsart nach „Hersteller“ z.B. bei Silver DAT3 automatisch ein Fenster geöffnet mit dem Hinweis: „Aufgrund nicht verfügbarer Lackierarbeitszeiten wurde das DAT-Eurolack System voreingestellt“. Der Anwender hat dann noch einmal die Möglichkeit der Entscheidung seine Kalkulation nach AZT oder DAT Eurolack durchzuführen. In den beiden Kalkulationsarten sind die Positionen „Musterblech und Farbtonfindung“ und „Farbtonangleich Mischanlage“ vorgegebene Bestandteile der Kalkulation.  Die Aussage in der Begründung zur Rechnungskürzung, „Die Arbeitszeiten für die Erstellung eines Farbmusterbleches in Höhe x … und die Position Farbe mischen in Höhe von y … ist in den Vorbereitungszeiten bereits enthalten“, entbehrt somit jeglicher Grundlage und ist schlichtweg falsch. FAZIT: Sofern erforderlich empfehlen wir grundsätzlich bei der „Kalkulation nach Hersteller“ jeden Einzelvorgang zu prüfen, ob überhaupt die Möglichkeit besteht über den Button „Kalkulation nach Herstellervorgaben“ zu kalkulieren – und entsprechende Zeitbausteine hinterlegt sind. Je nach Fahrzeughersteller können die oben angesprochenen Positionen in der „Kalkulation nach Hersteller“ beide, einzeln oder gar nicht in der hinterlegten Vorbereitungszeit enthalten sein. Bei der Kalkulation nach AZT oder DAT-Eurolack besteht dieses Problem nicht. Aus technischer Sicht und der Vielzahl von Farbtönen und Nuancen ist es unbedingt erforderlich, auch nach der Nuancenbestimmung z.B. mit einem digitalen Farbtonmessgerät oder Farbtonpaspeln zusätzlich Spritzmuster anzufertigen um den Farbton für eine fachgerechte Lackreparatur im Sinne des Kunden bzw. der Auftraggeber zu bestimmen. Lackierbetriebe und Autohäuser sollten in keinem Fall nicht gerechtfertigte Rechnungskürzungen dieser Art akzeptieren. 

Ein entsprechendes Merkblatt zu diesem Themenkomplex steht auf der Internetseite der Bundesfachgruppe Fahrzeuglackierer, BFL www.fahrzeuglackierer.de im Mitgliederbereich unter „Service“ > „Dokumente und Merkblätter“ zum Download bereit. 

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