Gemeinsame Erklärung zum Erhalt der VOB/A


Von:  Bundesverband - RA Wolfgang Reinders / Dr. Oliver Nicolai / 16.04.2019 / 11:56


Bauverbände und Gewerkschaft IG BAU wenden sich gegen die Abschaffung der VOB/A. Der Koalitionsvertrag sieht vor zu prüfen, ob die Verfahrensregeln für die Vergabe von Bauleistungen - wie bereits bei den Lieferdienstleistungen - in einer Vergabeverordnung durch den Gesetzgeber geregelt werden. Sie würden dann nicht mehr durch den paritätisch besetzten Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) bestimmt.


Wirtschaftsverbände und Bauministerkonferenz setzen sich für den Erhalt der VOB A ein, kommunale Spitzenverbände und Vertreter der Wirtschaftsministerkonferenz für eine Integration in die Vergabeverordnung. Die gemeinsame Erklärung ist deshalb ein wichtiges Signal. Auftraggeber und Auftragnehmer schätzen die VOB/A als praxistaugliche Rechtsgrundlage für das Bauen auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene. Ein entscheidender Vorteil ist, dass Vergabe- und Vertragsrecht sowie die technischen Regeln in einem Werk ineinandergreifen. Angesichts der Herausforderungen im Wohnungsbau ist das bewährte Verfahren wichtig.  Einzelheiten in der beigefügten Erklärung.

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