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https://www.farbe-bw.de/aktuell/nachricht/artikel/foerderung-zur-energieeffizienten-sanierung-von-gebaeuden-wieder-gestartet
Gedruckt am Freitag, den 3. Mai 2024
Der mit Wirkung vom 24 Januar .2022 verfügte Antrags- und Zusagestopp für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wegen fehlender Haushaltsmittel ist aufgehoben. Die Bundesregierung hat für die energieeffiziente Sanierung zum Effizienzhaus und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen für das Jahr 2022 weitere Fördermittel zur Verfügung gestellt. Ab dem 22. Februar 2022 können wieder bei der KfW entsprechende Förderanträge gestellt werden. Dabei haben sich die bisher geltenden Förderbedingungen nicht geändert. Finanzierungszusagen auf neugestellte Anträge werden aber nur soweit erteilt, solange die zusätzlichen Haushaltsmittel nicht ausgeschöpft sind.
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der
Die Förderbedingungen bleiben unverändert und haben sich nicht geändert. Über die Wiederaufnahme der Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 40 wird noch beraten.
Redaktioneller Hinweis: Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein → FAQ zu häufig gestellten Fragen nebst Antworten zur BEG online gestellt. Die → Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)können hier auch nachgelesen werden. Ein → BEG-Informationsblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen kann hier runtergeladen werden.
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