BW-e-Gutschein für E-Fahrzeuge


Von:  LIV BaWü / 27.04.2018 / 08:48


Zuschüsse für Einzelfahrzeuge in Höhe 5.000 € für batterieelektrische Fahrzeuge, die in Gebieten mit NO2-Grenzwertüberschreitung eingesetzt werden. Zuschüsse für Elektrofahrzeuge in Höhe von 3.000 €, die in anderen Gebieten von Baden-Württemberg eingesetzt werden.


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Im Rahmen der Förderung Landesinitiative III – Marktwachstum Elektromobilität BW sind nun auch Gewerbetreibende mit Lieferverkehren antragsberechtigt.

Die Förderkonditionen:<link https: vm.baden-wuerttemberg.de de verkehrspolitik elektromobilitaet foerderung-elektromobilitaet foerderung-e-fahrzeuge external-link-new-window> vm.baden-wuerttemberg.de/de/verkehrspolitik/elektromobilitaet/foerderung-elektromobilitaet/foerderung-e-fahrzeuge/):

Informationen zu Fördermodalitäten und Antragstellung des BW-e-Gutscheins erhalten Sie bei der L-Bank (s. <link https: www.l-bank.de lbank inhalt nav foerderungen-und-finanzierungen alle-foerderangebote fh-finanzhilfen>www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/foerderungen-und-finanzierungen/alle-foerderangebote/fh-finanzhilfen/foerderung-der-unterhaltungs-sowie-ladeinfrastrukturkosten-fuer-elektrofahrzeuge-mit-elektro-oder-plug-in-hybrid-antrieb.xml)

Bitte beachten Sie, dass unter Erläuterungen Zielgruppen BW-e-Gutschein der „Lieferverkehr“ als  geschäftsmäßiger Transport von Sachen von oder zu Gewerbetreibenden sowie von oder zu sonstigen Kunden eines Gewerbetreibenden definiert wird. Zum Lieferverkehr zählen auch Fahrten von Handwerkern und Baufahrzeuge, die als Werkstattwagen oder zum Transport von Werkzeugen oder Material eingesetzt werden und unbedingt vor Ort sein müssen (Quelle für die Definition: RP Stuttgart, Luftreinhalteplan).

Wir hoffen, dass der dadurch vorhandene Ermessensspielraum zur Antragsgenehmigung unter Berücksichtigung der realen Notwendigkeiten bei der Ausführung handwerklicher Aufträge genutzt wird und werden das Procedere genau verfolgen.

Deshalb die Bitte an Sie, Hinweise und Informationen von Betrieben zu Problemen bei Antragsstellung und Genehmigung zu sammeln und uns zu übermitteln.

Quelle:

Dr. Antje Vogel-Sperl

Abteilungsleiterin Umwelt- und Energiepolitik

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Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.


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